Die Parteien streiten (noch) über die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes des Klägers und des Gehalts des Klägers für den Monat September 1988.
Der Kläger war seit 1979 bei der Theodor H GmbH & Co. KG (im folgenden nur Fa. H) als kaufmännischer Angestellter, zuletzt als Prokurist zu einem Monatsgehalt von 6.730,-- DM brutto, beschäftigt.
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