Der Kläger, ein damals 21jähriger arbeitsloser Automechaniker, buchte bei der beklagten Reiseveranstalterin eine dreiwöchige Pauschalflugreise nach Gran Canaria für die Zeit ab 21. April 1982 zum Preis von 1.404 DM. In der Frühe des Rückreisetags (11. Mai 1982) stürzte er von dem Balkon seines Zimmers im Obergeschoß des Vertragshotels der Beklagten; das Holzgeländer der Balkonbrüstung hatte sich gelöst. Der Kläger erlitt u.a. einen Trümmerbruch des rechten Oberschenkels, der zunächst in Spanien und dann in der Bundesrepublik behandelt werden mußte. Er konnte seinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben und wurde zum Informationselektroniker umgeschult.
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