OLG München, vom 20.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 21 U 5633/04
LG München I, vom 19.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 10307/04
Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen fehlerhafter Prospektprüfung
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen III ZR 300/05
DRsp Nr. 2007/12795
Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen fehlerhafter Prospektprüfung
»Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht, wenn der Prospekt die Prüfung ankündigt und mitteilt, dass der Vertrieb den Bericht ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung stellen soll und der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat.«
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