BGH - Urteil vom 15.07.2010
III ZR 337/08
Normen:
BGB § 311 Abs. 2; HGB § 171; HGB § 172; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; WPO § 2 Abs. 3 Nr. 3; ZPO § 287;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2212
Vorinstanzen:
LG München I, vom 19.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 15869/05
OLG München, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 5453/06

Haftung wegen c.i.c. im Fall eines fehlerhaften Emissionsprospekts bzgl. eines Medienfonds; Pflicht eines in ein Kapitalanlageprojekt eingebundenen Treuhandkommanditisten zur Aufklärung über alle für eine zu übernehmende mittelbare Beteiligung bedeutsamen Punkte gegenüber dem künftigen Treugeber; Erforderlichkeit von Angaben über die Verwendung der Einlagemittel und eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen und die mit ihr verknüpften Sondervorteile i.R.e. Emissionsprospekts; Anspruch auf Ersatz der bisher auf einer Anerkennung von Verlustzuweisungen beruhenden Steuervorteile im Fall einer nachträgliche Aberkennung der Verlustzuweisungen

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen III ZR 337/08

DRsp Nr. 2010/14020

Haftung wegen c.i.c. im Fall eines fehlerhaften Emissionsprospekts bzgl. eines Medienfonds; Pflicht eines in ein Kapitalanlageprojekt eingebundenen Treuhandkommanditisten zur Aufklärung über alle für eine zu übernehmende mittelbare Beteiligung bedeutsamen Punkte gegenüber dem künftigen Treugeber; Erforderlichkeit von Angaben über die Verwendung der Einlagemittel und eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen und die mit ihr verknüpften Sondervorteile i.R.e. Emissionsprospekts; Anspruch auf Ersatz der bisher auf einer Anerkennung von Verlustzuweisungen beruhenden Steuervorteile im Fall einer nachträgliche Aberkennung der Verlustzuweisungen

1. Der Emissionsprospekt eines Fonds muss die Anleger über die wahre Provisionshöhe für die Einwerbung des Beteiligungskapitals aufklären. 2. Der Prospekt über ein Beteiligungsangebot hat den Anleger unter anderem auch über die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zu unterrichten.

Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 7. Februar 2008 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.