FG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2010
2 K 4581/07 F
Normen:
EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 3 Nr. 40; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung der Besitzgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Halbabzugsverbot; Abschreibungen; Darlehensforderungen; Steuerfreie Einnahmen; Halbeinkünfteverfahren; Kapitalersetzende Darlehen; Mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 2 K 4581/07 F

DRsp Nr. 2010/10242

Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung der Besitzgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Halbabzugsverbot; Abschreibungen; Darlehensforderungen; Steuerfreie Einnahmen; Halbeinkünfteverfahren; Kapitalersetzende Darlehen; Mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

1. Abschreibungen von Darlehensforderungen und der GmbH-Beteiligungen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft anlässlich der Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Liquidation der Betriebsgesellschaft unterliegen nicht dem Halbabzugsverbot, wenn den Besitzgesellschaftern während der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens keine nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfreien Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen seitens der Betriebsgesellschaft zugeflossen sind (Anschluss an BFH-Urteile vom 25.06.2009 IX R 42/08 und vom 14.07.2009 IX R 8/09). 2. Hinsichtlich der Teilwertabschreibungen der Darlehensforderungen folgt dieses Ergebnis bereits daraus, dass Zinsen aus Darlehensforderungen nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. 3. Auch die Hingabe kapitalersetzender Darlehen begründet nicht den erforderlichen mittelbaren wirtschaftliche Zusammenhang zu steuerfreien Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG.

Tenor