FG Niedersachsen - Urteil vom 14.01.2015
4 K 26/15
Normen:
AO § 170 Abs. 2 Satz 1; AO § 171 Abs. 4 Satz 1; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2016, 10

Hemmung der Festsetzungsfrist - Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2015 - Aktenzeichen 4 K 26/15

DRsp Nr. 2015/18448

Hemmung der Festsetzungsfrist – Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern

Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AO. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ablaufhemmung entfällt, weil Anträge der Stpfl. auf Verschiebung der Ap gestellt worden sind. Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern und zur Würdigung des Umstandes, das ein vertraglich vereinbartes kurzfristiges Kündigungsrecht in einem Zeitraum von 20 Jahren nicht ausgeübt wird.

Normenkette:

AO § 170 Abs. 2 Satz 1; AO § 171 Abs. 4 Satz 1; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig sind der Ablauf der Festsetzungsfrist und der Abzug von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben.