FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.05.2008
5 K 324/04
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 55 Abs. 1 ; EStG § 55 Abs. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1711

Höhe der AfA für eine nach Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes in das Privatvermögen überführte Milchreferenzmenge

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 324/04

DRsp Nr. 2008/16418

Höhe der AfA für eine nach Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes in das Privatvermögen überführte Milchreferenzmenge

Nach Überführung eines Milchlieferrechts vom landwirtschaftlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsaufgabe und dessen nachfolgender Verpachtung stellt der gemeine Wert des Milchlieferrechts im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, mit dem dieses Recht steuerlich erfasst wurde, die AfA-Bemessungsgrundlage dar. Dies gilt auch für zugeteilte Milchlieferrechte, für die vom pauschal bewerteten Grund und Boden (§ 55 Abs. 1 EStG) eine Buchwertabspaltung vorgenommen wurde (Parallelentscheidung 5 K 322/04 vom selben Tag)

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 55 Abs. 1 ; EStG § 55 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für eine nach Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes des Klägers in das Privatvermögen überführte Milchreferenzmenge.