Autor: Kohl |
Die vorherrschenden Verfahren zur Ermittlung von Zukunftserfolgswerten hängen vor allem von der Prognose der zukünftigen finanziellen Überschüsse sowie der Ableitung angemessener Kapitalisierungszinssätze ab (dazu oben Teil 4/22.2.3.1). Deren Beurteilung ist primär Ausdruck einer individuellen Wertschätzung. Sofern die individuellen Wertvorstellungen nicht bekannt sind, bedarf es daher einer Typisierung dieser Einschätzungen. In Deutschland orientiert man sich dazu an den Grundsätzen des IDW S 1. Die Bedeutung dieser Grundsätze besteht insbesondere darin, ein zusammenhängendes Investorenkonzept entwickelt zu haben, das diese Objektivierung vornimmt.
Bei dem objektivierten Unternehmenswert handelt es sich um einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus Sicht eines typisierten Anteilseigners, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und sonstiger Einflussfaktoren ergibt (IDW S 1 i.d.F. 2008, Rdnr. 29).
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|