BFH - Urteil vom 26.11.2008
IX R 102/07
Normen:
EStG § 17; GmbHG § 32a Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 S. 1, 2; BGB §§ 705 ff.;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 28.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 30021/04

Inanspruchnahme auf eine Bürgschaft für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Verlust aus der Veräußerung von Anteilen einer an der GbR beteiligten GmbH; Veranlassung von Finanzierungsmaßnahmen bei einer mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis mit der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft

BFH, Urteil vom 26.11.2008 - Aktenzeichen IX R 102/07

DRsp Nr. 2009/6019

Inanspruchnahme auf eine Bürgschaft für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Verlust aus der Veräußerung von Anteilen einer an der GbR beteiligten GmbH; Veranlassung von Finanzierungsmaßnahmen bei einer mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis mit der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft

Normenkette:

EStG § 17; GmbHG § 32a Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 S. 1, 2; BGB §§ 705 ff.;

Gründe:

I.