OLG Koblenz - Hinweisbeschluss vom 23.09.2010
2 U 1379/09
Normen:
BetrAVG § 7; BetrAVG § 14; BGB § 613a;
Fundstellen:
VersR 2011, 285
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 26.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 243/08

Inanspruchnahme des Arbeitgebers aus einer Versorgungszusage bei Vermögenslosigkeit der Unterstützungskasse

OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 23.09.2010 - Aktenzeichen 2 U 1379/09

DRsp Nr. 2011/367

Inanspruchnahme des Arbeitgebers aus einer Versorgungszusage bei Vermögenslosigkeit der Unterstützungskasse

1) Der Arbeitgeber kann sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtung aus einer Versorgungszusage einer Unterstützungskasse als einer selbständigen Versorgungseinrichtung bedienen. Dies schließt jedoch eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht aus, insbesondere wenn die Unterstützungskasse vermögenslos ist (in Anknüpfung an BAGE 54, 176 = NZA 1989, 22; BAGE 104, 205 = NZA 2004, 321). 2) Auch wenn Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen Ansprüche aufgrund der Versorgungszusage gegen den Träger der Insolvenzsicherung (Pensionssicherungsverein) haben, schließt dies Ansprüche gegen den Arbeitgeber bzw. das Trägerunternehmen nicht aus. Die vertraglichen Verpflichtungen zur Übernahme der Betriebsrenten für ausgeschiedene Mitarbeiter werden durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) nicht beschnitten. 3) § 613 a BGB betrifft nur die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang und bezieht sich nur auf laufende Arbeitsverhältnisse. Ansprüche von Versorgungszusagen für ausgeschiedene Mitarbeiter sind nicht berührt.