BFH - Urteil vom 27.06.2007
II R 39/05
Normen:
ErbStG § 5 Abs. 1 ; BGB § 1371 Abs. 2 § 1374 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2054
BFH/NV 2007, 2012
BFHE 217, 248
BStBl II 2007, 783
DStRE 2007, 1386
FamRZ 2007, 1882
NJW 2008, 109
ZEV 2007, 498
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 4 K 2838/03 Erb - 13.7.2005 (EFG 2005, 1548),

Indexierung des Anfangvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Vertrauensschutz von Verwaltungsvorschriften

BFH, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen II R 39/05

DRsp Nr. 2007/15976

Indexierung des Anfangvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Vertrauensschutz von Verwaltungsvorschriften

»Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.«

Normenkette:

ErbStG § 5 Abs. 1 ; BGB § 1371 Abs. 2 § 1374 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin der während des Klageverfahrens verstorbenen Erblasserin ... (E), die ihrerseits Alleinerbin ihres im Jahr 2000 verstorbenen Ehemannes (M) gewesen war. Die seit 1970 miteinander verheirateten Eheleute hatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt.