BFH - Urteil vom 18.10.2006
XI R 10/06
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1886
BFH/NV 2007, 1957
BFH/NV 2007, 661
BFHE 216, 518
BStBl II 2008, 54
DB 2007, 1904
DStRE 2007, 1231
NZBau 2007, 661
ZfIR 2007, 696
Vorinstanzen:
FG Münster - 1 K 6112/02 G - 30.11.2005 (EFG 2006, 585),

Ingenieur: freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte?

BFH, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen XI R 10/06

DRsp Nr. 2007/3257

Ingenieur: freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte?

1. Zum Begriff des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG.2. Eine Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche Einkünfte.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Ingenieur. Er war als Architekt und "Baubetreuer" tätig. Er und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) beurteilten seine Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. Dementsprechend wiesen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1994 bis 1997 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus. Der Einkommensteuerbescheid 1997 erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.