I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Ingenieur. Er war als Architekt und "Baubetreuer" tätig. Er und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) beurteilten seine Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. Dementsprechend wiesen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1994 bis 1997 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus. Der Einkommensteuerbescheid 1997 erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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