LAG München, vom 09.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1186/05
ArbG Rosenheim - 5 Ca 582/04 Mü - 25.10.2005,
Insolvenzrecht - Vergütungsansprüche aus Arbeitsverträgen als Masseverbindlichkeiten nach Freigabe von Betriebsmitteln eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners
BAG, Urteil vom 10.04.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 368/07
DRsp Nr. 2008/9929
Insolvenzrecht - Vergütungsansprüche aus Arbeitsverträgen als Masseverbindlichkeiten nach Freigabe von Betriebsmitteln eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners
»Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 Abs. 2InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.«
Orientierungssätze:1. Der Insolvenzverwalter konnte auch vor dem Inkrafttreten der neuen Absätze 2 und 3 des § 35InsO zum 1. Juli 2007 Gegenstände, die zur Masse gehörten, aber eine Verwertung nicht lohnten, kraft der ihm nach § 80 Abs. 1InsO zustehenden Verfügungsmacht aus der Masse freigeben.
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