Die Beteiligten streiten über die Höhe eines Verlustrücktrages.
Der Kläger ist verheiratet und beantragte in der Einkommensteuererklärung 1995 vom 28. April 1997 die Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau, in der Einkommensteuererklärung 1996 vom 28. April 1998 die getrennte Veranlagung. Am 31. Oktober 1997 erging der Einkommensteuerbescheid 1995 und am 14. Oktober 1998 der Einkommensteuerbescheid 1996. Beide Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und wurden mehrfach aus hier nicht streiterheblichen Gründen geändert. Am 14. Mai 2004 erließ der Beklagte weitere Einkommensteueränderungsbescheide 1995 und 1996. Diese Bescheide beinhalteten erstmals einen Verlustrücktrag aus dem Jahr 1997. Diesem Verlustrücktrag lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
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