Die Parteien streiten um Arbeitsvergütung für den Monat Februar 2005.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH & Co. KG. Zum Unternehmen der Schuldnerin gehören mehrere Hotels in C , darunter das Hotel "B ", in dem die Klägerin seit dem 04.10.1993 als Etagenhilfe zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 1.449,50 EUR beschäftigt war.
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