LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.12.2006
5 Sa 2101/05
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Celle - 2 Ca 126/05 - 05.09.2005,

Kein Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 2101/05

DRsp Nr. 2007/5863

Kein Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel

»Geht ein Betrieb entgegen der Abrede zwischen Veräußerer und Erwerber zum vereinbarten Stichtag nicht auf den Erwerber über und führt der Veräußerer den Betrieb vorübergehend fort, bleibt letzterer bis zur tatsächlichen Übergabe der wesentlichen Betriebsmittel und Übernahme der Leitung gegenüber den Arbeitnehmern in der Verpflichtung für das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen des § 613a Abs. 1 sind bis dahin nicht erfüllt.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Arbeitsvergütung für den Monat Februar 2005.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH & Co. KG. Zum Unternehmen der Schuldnerin gehören mehrere Hotels in C , darunter das Hotel "B ", in dem die Klägerin seit dem 04.10.1993 als Etagenhilfe zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 1.449,50 EUR beschäftigt war.