LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.02.2005
7 Sa 440/04
Normen:
BGB § 613 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 25.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2077/03

Kein Teilbetriebsübergang bei Übernahme von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaft

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 440/04

DRsp Nr. 2005/11988

Kein Teilbetriebsübergang bei Übernahme von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaft

1. Ein Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB liegt nur dann vor, wenn die übertragene wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt und die wirtschaftliche Einheit auch tatsächlich fortgeführt wird.2. An der notwendigen Ähnlichkeit der Tätigkeit fehlt es regelmäßig dann, wenn Arbeitnehmer des notleidenden Unternehmens in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft übernommen werden.

Normenkette:

BGB § 613 a ;

Tatbestand:

Der Kläger und die vormalige Beklagte zu 2) streiten im Berufungsverfahren (nur noch) darüber, ob das zur Gemeinschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis auf die Berufungsklägerin übergegangen ist.

Im erstinstanzlichen Verfahren hat sich der 52-jährige verheiratete und 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger gegen zwei Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses vom 14.05.2003 und 27.05.2003 gewendet und darüber hinaus die Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses mit den Betriebsübernehmern geltend gemacht.