Der Kläger und die vormalige Beklagte zu 2) streiten im Berufungsverfahren (nur noch) darüber, ob das zur Gemeinschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis auf die Berufungsklägerin übergegangen ist.
Im erstinstanzlichen Verfahren hat sich der 52-jährige verheiratete und 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger gegen zwei Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses vom 14.05.2003 und 27.05.2003 gewendet und darüber hinaus die Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses mit den Betriebsübernehmern geltend gemacht.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|