FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.11.2008
6 K 2159/06
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; AO § 37 Abs. 2; AO § 47; AO § 218 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 295

Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Geschäftsveräußerung im Ganzen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 6 K 2159/06

DRsp Nr. 2009/1488

Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Geschäftsveräußerung im Ganzen

Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG ist der Erwerber nicht in dem Sinne Rechtsnachfolger des Veräußerers, dass er in dessen Steuerschuldverhältnis eintritt und folglich die steuerlichen Verpflichtungen auch für vor dem Übergang liegende Zeiträume erfüllen muss.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; AO § 37 Abs. 2; AO § 47; AO § 218 Abs. 2;

Tatbestand: