Die Vollziehung der Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Januar, Februar, April und Mai 2014 vom 12.08.2014 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 15.08.2014 in Höhe von 27.428,97 EUR für Januar 2014, 29.386,92 EUR für Februar 2014, 15.128,41 EUR für April 2014 und 84.964,68 EUR für Mai 2014 aufgehoben.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 63 % der Antragstellerin und zu 37 % dem Antragsgegner auferlegt.
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