FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.07.2014
1 K 1490/12
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3; EStG § 12 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1100

Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Profifußballspielers für Pay-TV, Sportkleidung und Personal Trainer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2014 - Aktenzeichen 1 K 1490/12

DRsp Nr. 2014/15354

Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Profifußballspielers für Pay-TV, Sportkleidung und Personal Trainer

Aufwendungen für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders, für Sportkleidung und für einen Personal Trainer sind auch bei einem Profifußballspieler nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3; EStG § 12 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer bei den Einkünften des Klägers als Profifußballspieler als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Die Kläger wurden in den Streitjahren 2008 und 2009 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der 1983 geborene Kläger war in der Zeit vom ... 2008 bis zum 17. August 2008 bei ... und daran anschließend bis zum ... 2010 bei ... als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erzielte er im Wesentlichen Vermietungseinkünfte und Einkünfte aus Kapitalvermögen (nur 2009); die Klägerin erzielte keine Einkünfte.