BFH - Urteil vom 28.06.2006
XI R 31/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2339
BFH/NV 2006, 2175
BFHE 214, 302
BStBl II 2007, 378
DB 2006, 2319
DStR 2006, 1934
GmbHR 2006, 1213
NJW 2007, 461
NZG 2007, 877
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 11 K 3457/02 G, F - 7.7.2005 (EFG 2005, 1858),

Keine Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gewerblichen Einkünfte im Sonderbereich eines Gesellschafters auf die freiberuflichen Einkünfte der Gesellschaft; Beteiligung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft an Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen; Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides

BFH, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen XI R 31/05

DRsp Nr. 2006/25264

Keine Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gewerblichen Einkünfte im Sonderbereich eines Gesellschafters auf die freiberuflichen Einkünfte der Gesellschaft; Beteiligung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft an Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen; Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides

»Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nicht zu einer Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die Einkünfte der Gesellschaft im Gesamthandsbereich.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (Klägerin) ist eine GbR. Ihre Gesellschafter sind Eheleute, die auf gemeinsame Rechnung und unter gemeinsamen Namen eine Zahnarztpraxis betreiben. Die Gewinne werden den Gesellschaftern je zur Hälfte zugerechnet.

Die Praxisräume der Klägerin befinden sich auf dem Grundstück X-Straße. Das Grundstück stand in den Streitjahren 1994 bis 1998 im Alleineigentum des Ehemanns, des Gesellschafters A (Kläger und Revisionskläger zu 2. --Kläger--).