I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (Klägerin) ist eine GbR. Ihre Gesellschafter sind Eheleute, die auf gemeinsame Rechnung und unter gemeinsamen Namen eine Zahnarztpraxis betreiben. Die Gewinne werden den Gesellschaftern je zur Hälfte zugerechnet.
Die Praxisräume der Klägerin befinden sich auf dem Grundstück X-Straße. Das Grundstück stand in den Streitjahren 1994 bis 1998 im Alleineigentum des Ehemanns, des Gesellschafters A (Kläger und Revisionskläger zu 2. --Kläger--).
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