I. Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang darüber, ob die Einkünfte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) aus der Verpachtung ihres früheren Betriebsgrundstücks als solche aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.
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