FG Düsseldorf - 6 K 6095/03 K, G, F - 7.2.2006 (EFG 2006, 1007),
Keine außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalem Eigenbetrieb im Organkreis
BFH, Urteil vom 22.08.2007 - Aktenzeichen I R 32/06
DRsp Nr. 2007/19087
Keine außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalem Eigenbetrieb im Organkreis
»1. Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 Abs. 1AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).2. Der Senat hält auch unter der Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens daran fest, dass eine Kapitalgesellschaft aus körperschaftsteuerlicher Sicht über keine außerbetriebliche Sphäre verfügt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit Senatsurteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123).3. Das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebes in der Rechtsform einer GmbH (hier: das Unterhalten eines Bäderbetriebs) ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die Gesellschafterin (Trägerkörperschaft) führt regelmäßig zur Annahme einer vGA (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).
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