I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war mit 32,8947 v.H. des Grundkapitals an einer AG beteiligt. Er veräußerte diese Beteiligung im Streitjahr 2001 mit einem Gewinn in Höhe von ... DM. Für den Veräußerungsgewinn beantragte er die Gewährung des halben durchschnittlichen Steuersatzes nach § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) lehnte diesen Antrag mit dem Hinweis ab, dass eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG für Einkünfte nach § 17 EStG gesetzlich nicht vorgesehen sei. Es errechnete lediglich eine anteilige Steuer nach § 34 Abs. 1 EStG aus einer Bemessungsgrundlage von ... DM.
Über den Einspruch des Antragstellers und seiner mit ihm zusammenveranlagten Ehefrau hat das FA noch nicht entschieden. Den Antrag, den Bescheid von der Vollziehung auszusetzen, hat das FA abgelehnt.
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