BFH - Urteil vom 29.07.1998
X R 50/95
Normen:
EStG § 10e Abs. 1, 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 301
ZEV 1999, 160

Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 29.07.1998 - Aktenzeichen X R 50/95

DRsp Nr. 1999/578

Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

1. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige einen Geldbetrag unter der Auflage geschenkt bekommt, damit ein bestimmtes Grundstück zu kaufen. Es handelt sich um eine mittelbare Grundstücksschenkung, die ertragsteuerlich zu einem unentgeltlichen Erwerb führt. 2. Will der Schenker dem Beschenkten nur einen Teil eines bestimmten Grundstücks zuwenden und stellt er lediglich einen Teil der Anschaffungskosten zur Verfügung, gilt der Teil der Wohnung als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrags zum Gesamtkaufpreis entspricht.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 1, 6 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt von seiner Mutter 270 000 DM geschenkt. Der Schenkungsvertrag vom ... September 1992 enthielt folgende Bedingungen:

"1. Die Summe darf ausschließlich zum Kauf der Hof- und Gebäudefläche, X-Straße 9, Flur ... verwendet werden. ...

3. Sofern die Geldsumme nicht für den obig genannten Zweck verwendet wird, ist diese zurückzuzahlen und zwar mit einem Zins von 8 % p.a., gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe des Geldes an Herrn ... (Kläger) bis zur Zurückzahlung der Schenkungssumme."