FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 02.06.2008
5 V 61/08
Normen:
EStG § 16 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1294

Keine erneute Gewährung des Freibetrags gem § 16 Abs. 4 EStG bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.06.2008 - Aktenzeichen 5 V 61/08

DRsp Nr. 2008/12326

Keine erneute Gewährung des Freibetrags gem § 16 Abs. 4 EStG bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG dem Stpfl. auch dann nicht erneut zu gewähren ist, wenn er in vorangegangenen Jahren zwar auf Antrag aber zu Unrecht berücksichtigt worden ist.

Normenkette:

EStG § 16 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner (das Finanzamt) für das Streitjahr 2006 den Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu gewähren hat, obwohl dieser dem Steuerpflichtigen auf seinen Antrag hin bereits für das Veranlagungsjahr 1998 gewährt worden war, aber die Voraussetzungen für eine Gewährung nicht vorgelegen hatten.

Die Antragsteller wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der 1950 geborene Antragsteller erzielte unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung am Fonds ... i.L. Am 7./12. Dezember 2006 beschlossen die Gesellschafter die Liquidation der Gesellschaft zum 31. Dezember 2006.