BFH - Urteil vom 12.07.2005
II R 29/02
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2005, 2342
BFH/NV 2005, 2127
BFHE 210, 470
BStBl II 2005, 843
DB 2005, 2504
DStR 2005, 1772
FamRZ 2005, 1903
NJW 2005, 3663
NotBZ 2005, 413
ZEV 2005, 490
Vorinstanzen:
FG Köln - 9 K 5053/98 - 4.6.2002 (EFG 2002, 1258),

Keine freigebige Zuwendung bei Entstehung eines Ausgleichsanspruchs durch vertragliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft und anschließender Neugründung

BFH, Urteil vom 12.07.2005 - Aktenzeichen II R 29/02

DRsp Nr. 2005/17740

Keine freigebige Zuwendung bei Entstehung eines Ausgleichsanspruchs durch vertragliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft und anschließender Neugründung

»Entsteht von Gesetzes wegen eine Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, ist dies nicht als freigebige Zuwendung schenkungsteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, und zwar auch dann nicht, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Anschluss an die Beendigung neu begründet wird.«

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 2 ;

Gründe: