Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen BMF-Schreiben vom 16.06.1978)
BFH, Urteil vom 08.04.1992 - Aktenzeichen I R 162/90
DRsp Nr. 1996/11430
Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen BMF-Schreiben vom 16.06.1978)
»Entgegen Tz. 66 des BMF-Schreibens vom 16.06.1978 (BStBl I 1978, 235) tritt keine Gewinnrealisierung ein, wenn stille Reserven von Gesellschaftsanteilen, die durch Sacheinlage gemäß § 20 Abs. 1UmwStG erworben worden sind, bei einer Kapitalerhöhung auf junge, durch Bareinlage erworbene Anteile desselben Gesellschafters übergehen.«
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