I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, war seit 1991 Alleingesellschafterin einer anderen GmbH (GmbH II), zu deren Betriebsvermögen Grundstücke gehörten, die in den Büchern ursprünglich mit rd. 88 Mio. DM angesetzt und in 1991 auf einen Teilwert von 30 Mio. DM abgeschrieben worden waren. Der überwiegende Teil der Grundstücke wurde am 26. September 1991 von einer GbR erworben. Zu den beiden je hälftig beteiligten Gesellschaftern dieser GbR gehörte eine KG, an der zu 25 v.H. X beteiligt war. X war damals zugleich Alleingesellschafter der Klägerin.
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