FG Münster - Urteil vom 14.06.2007
3 K 2319/04 Erb
Normen:
ErbStR R 85 Abs. 4 S. 4; ErbStG § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2621
EFG 2007, 1619

Keine Stundung der Schenkungsteuer gem. § 25 ErbStG bei Verkauf des nießbrauchsbelasteten Vermögensstammes und Einbringung des Erlöses in eine GbR mit teilweiser Fortsetzung des Nießbrauchs

FG Münster, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 3 K 2319/04 Erb

DRsp Nr. 2007/15600

Keine Stundung der Schenkungsteuer gem. § 25 ErbStG bei Verkauf des nießbrauchsbelasteten Vermögensstammes und Einbringung des Erlöses in eine GbR mit teilweiser Fortsetzung des Nießbrauchs

Veräußert der Beschenkte den unter Vorbehaltsnießbrauch stehenden Schenkungsgegenstand, so endet die Stundung der Erbschaftsteuer auch dann, wenn der Nießbrauch durch gleichzeitige Vereinbarung seiner Fortsetzung an dem Surrogat des Schenkungsgegenstandes fortgesetzt wird. Denn im Moment der Veräußerung hätte der Beschenkte die Schenkungsteuerschuld begleichen können.

Normenkette:

ErbStR R 85 Abs. 4 S. 4; ErbStG § 25 Abs. 2 ;

Tatbestand: