Streitig ist, ob ein Gewinn, den die einzige Kommanditistin aufgrund ihrer Kündigung des KG-Vertrages erzielt hat, ein gemäß §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn ist.
I.
Die Klägerin (Klin) zu 1., die A GmbH ..., war die geschäftsführende Komplementärin der zum 1.4.1990 gegründeten C GmbH & Co. KG (= KG; vgl. das Schreiben an das Amtsgericht ... - Registergericht - in Sachen Neuanmeldung einer KG vom 27.3.1990 sowie den Gesellschaftsvertrag, FA-Akte "Dauerunterlagen"). Aufgrund der Kündigung des KG-Vertrags durch die alleinige Kommanditistin X (Klin zu 2.) am 12.10.1992 gingen alle Aktiva und Passiva gegen eine Abfindung in Höhe von 627.972,52 DM (zur Berechnung des Abfindungsanspruchs vgl. FA-Feststellungsakte, Bl. 14) per Anwachsung auf die GmbH als Geamtrechtsnachfolgerin über. Alleingesellschafterin der GmbH war Frau X.
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