Die klagende A macht im vorliegenden Verfahren aus übergegangenem Recht Entgeltansprüche der Maler und Lackierer B., C. und D. sowie der Büroangestellten E. geltend, die bei der insolventen F-GmbH beschäftigt waren. Ihre letzte Vergütung erhielten die genannten Arbeitnehmer für den Monat Oktober 2001.
Am 08.November 2001 ging beim Amtsgericht Y ein Insolvenzantrag ein; unter dem Az. 61 IN 122/01 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 28. Dezember 2001 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F-GmbH mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|