LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.12.2007
3 Sa 1555/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 613 a ; TV ERA-Anpassungsfonds Ziff. 4; LTV 04 Ziff. 3.4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2798/07

Keine Tariflohnerhöhung bei Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrages

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1555/07

DRsp Nr. 2008/5249

Keine Tariflohnerhöhung bei Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrages

»1. Entscheidet sich der nicht tarifgebundene Erwerber eines Teils eines Betriebes, in dem die tariflichen Bestimmungen der Metall- und Elektroindustrie Anwendung finden, den nach Übergang in Kraft getretenen ERA-Tarifvertrag nicht anzuwenden und damit, das dem Tarifvertrag zugrunde liegende, neue Entgeltsystem nicht einzuführen, so entsteht dadurch kein Anspruch der übernommenen Arbeitnehmer auf lineare Tariflohnerhöhung im Umfang des in den ERA-Anpassungsfonds geflossenen restlichen Erhöhungsvolumens gemäß den vor dem Betriebsteil in Kraft getretenen Lohntarifverträgen.2. Dies ergibt die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Bestimmungen; eine zu schließende, unbewußte Tariflücke liegt nicht vor.3. In diesem Fall sind allein die dem Anpassungsfonds zugeführten Geldmittel an die Arbeitnehmer auszuzahlen. (vgl. TV ERA-Anpassungsfonds und Ziffer 4. der Ergänzungsvereinbarung vom 6. April 2006).«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 § 613 a ; TV ERA-Anpassungsfonds Ziff. 4; LTV 04 Ziff. 3.4;

Tatbestand: