FG Münster - Urteil vom 30.04.2002
13 K 4049/98 E
Normen:
EStDV § 7 Abs. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 16 Abs. 1 ; EStG § 16 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1305

Keine Versorgungslücke bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung künftiger Leistungen aus Lebensversicherungen

FG Münster, Urteil vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 13 K 4049/98 E

DRsp Nr. 2002/12466

Keine Versorgungslücke bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung künftiger Leistungen aus Lebensversicherungen

Bei Übertragung Existenz sichernden Vermögens gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen bis zum 60. Lebensjahr des Versorgungsberechtigten entsteht keine gegen eine unentgeltliche Übertragung sprechende Versorgungslücke, wenn der Berechtigte ab diesem Zeitpunkt Leistungen aus Lebensversicherungen in Anspruch nehmen kann.

Normenkette:

EStDV § 7 Abs. 1 ; EStDV § 7 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 16 Abs. 1 ; EStG § 16 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 6 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz eines Veräußerungsgewinns.