FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.03.2015
2 K 256/12
Normen:
EStG § 33;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1289
ZEV 2015, 368

Kosten eines Rechtsstreits um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche als außergewöhnliche Belastung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen 2 K 256/12

DRsp Nr. 2015/7001

Kosten eines Rechtsstreits um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- u. Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar (gegen BFH-Urteil 12.05.2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015).

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuerfestsetzung.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2011 machten sie u. a. „Prozesskosten Erbsache“ in Höhe von 1.668 € und „Anwaltskosten Erbsache“ in Höhe von 4.144 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Diese Kosten basieren auf einem Rechtsstreit, mit dem die Klägerin gegen die Erben ihres leiblichen Vaters Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatte (vgl. Klagschrift vom 30. 3. 2010).