I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Krankengymnast und betreibt eine Praxis für Krankengymnastik. Im Streitjahr 1997 beschäftigte er einen angestellten Krankengymnasten. Außerdem waren fünf freie Mitarbeiter tätig. Der Kläger arbeitete auch selbst als Krankengymnast.
Er erklärte im Streitjahr 1997 Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 555 835 DM und Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 58 589 DM sowie für freie Mitarbeiter in Höhe von 247 380 DM.
Mit den freien Mitarbeitern hatte der Kläger einen Vertrag nach dem Muster des schriftlichen Vertrages mit X vom 1. Februar 1997 abgeschlossen. Darin heißt es u.a.:
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