Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach dem Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang.
Der im Jahre 1959 geborene Kläger war seit 1985 bei der Beklagten als Lagerist in der Druckerei- und Fotokopierabteilung beschäftigt. Zuletzt erzielte er einen Monatsverdienst von 4.437,00 DM brutto.
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