LAG Köln - Urteil vom 27.07.2000
11 Sa 420/00
Normen:
BGB § 613a ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
ARST 2001, 114
AuR 2001, 155
LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 57
NZA-RR 2001, 245
Vorinstanzen:
ArbG Aachen - Urteil vom 5. Oktober 1999 - 1 Ca 5825/98 h Urteil,

Kündigung: Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast des Betriebsveräusserers - Gemeinschaftsbetrieb

LAG Köln, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 420/00

DRsp Nr. 2002/17005

Kündigung: Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast des Betriebsveräusserers - Gemeinschaftsbetrieb

»1. Überträgt ein Unternehmen A wesentliche Betriebsaufgaben auf ein Unternehmen B, mit dem es einen Gemeinschaftsbetrieb bildet und kündigt unter Berufung darauf einem ihrer dem übergehenden Betriebsteil zuzurechnenden Arbeitnehmer betriebsbedingt wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes, so hat es im Kündigungsschutzprozess darzulegen, daß der Arbeitsplatz auch im Unternehmen B nicht fortexistiert und auch in diesem Unternehmen nicht die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht, die einvernehmlich oder durch Änderungskündigung hätte übertragen werden könne. 2. Die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsbetriebs können u.a. angenommen werden, wenn ein Unternehmen sein "gesamtes Personalwesen" auf ein anderes in Personalunion geführtes Unternehmen überträgt, wenn hierzu u.a. die Personalsteuerung (z.B. Einsatz, Versetzungen, Ermahnungen), Vergütungsfestsetzungen (z.B. Eingruppierungen) sowie die Führung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat gehören.«

Normenkette:

BGB § 613a ; KSchG § 1 ;

Tatbestand: