Die Parteien streiten in dem vorliegenden Verfahren über die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen fristgemäßen Kündigung. Von der Darstellung des Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 130 bis 133 d.A.) gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.
Durch Urteil vom 26. Juli 2002 hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den Inhalt der angefochtenen Entscheidung (Bl. 129 bis 139 d.A.) Bezug genommen.
Gegen dieses ihr am 02. September 2002 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 02. Oktober 2002 Berufung eingelegt, die sie am 01. November 2002 begründet hat.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|