Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen dem Kläger und der Schuldnerin, für die der Beklagte den Rechtsstreit führt, ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, das allerdings auf jeden Fall nach dem Urteil des Arbeitsgerichts, das vom Kläger nicht angegriffen wurde, mit Ablauf des 30. April 2001 durch vorsorgliche Kündigung des Beklagten beendet worden ist.
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