I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadenersatz in Anspruch. Im Jahre 1996 zahlte sie an die Arbeitnehmer der O Metallveredelungs GmbH, deren Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Beklagte war, Konkursausfallgeld. Siebenundzwanzig Arbeitnehmer hatten wegen Lohnansprüchen aus der Zeit bis zum 03.09.1996 Konkursausfallgeld in Höhe von insgesamt 96.539,25 DM beantragt und erhalten. Mit der Behauptung, eine Betriebsnachfolge habe stattgefunden, hat die Klägerin die Fa. P Maschinen- und Systeme GmbH auf Erstattung des Konkursausfallgeldes verklagt. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier 2 Ca 2107/98 verpflichtete sich die Fa. P an die Klägerin 10.000,-- DM zu zahlen.
Der Beklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Trier vom 10.12.1998 unter anderem wegen Konkursverschleppung verurteilt worden.
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