FG Düsseldorf - Urteil vom 24.11.2005
12 K 6851/02 E
Normen:
EStG § 14 Satz 2 § 16 Abs. 3 Satz 3 ; BewG § 9 Abs. 2 § 13 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 657

Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Verkehrswert; Grund und Boden; Verpachtung; Golfplatz; Vergleichspreis; Kapitalisierter Pachtzins; Rekultivierungsaufwendungen - Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes bei Betriebsaufgabe

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2005 - Aktenzeichen 12 K 6851/02 E

DRsp Nr. 2006/2598

Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Verkehrswert; Grund und Boden; Verpachtung; Golfplatz; Vergleichspreis; Kapitalisierter Pachtzins; Rekultivierungsaufwendungen - Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes bei Betriebsaufgabe

1. Wenngleich der Verkehrswert landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens vorrangig aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke abzuleiten ist, kann der ergänzende Rückgriff auf die erzielbaren Erträge dann sachgerecht sein, wenn die Vergleichswertmethode mangels einer hinreichenden Anzahl vergleichbarer Flächen mit erheblichen Ungewissheiten verbunden ist. 2. Mangels repräsentativer Vergleichspreise kann daher bei der Aufgabe eines bereits zuvor für 30 Jahre an einen Golfclub zur künftigen Neuerrichtung eines Golfplatzes verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes der Aufgabegewinn in der Weise sachgerecht zu schätzen sein, dass zusätzlich zu dem der landwirtschaftlichen Nutzung entsprechenden Vergleichspreis der Grundstücke der kapitalisierte Wert des Unterschiedsbetrages zwischen der vertraglich vereinbarten und der bei landwirtschaftlicher Nutzung durchschnittlich erzielbaren Pacht berücksichtigt wird.