Die Klägerin und ihr inzwischen geschiedener Ehemann wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Im Jahr 1986 gründeten sie mit einem Stammkapital von 50.000,- DM die Import-Export GmbH (Z GmbH), deren alleinige Gesellschafter sie bis zur Liquidation der GmbH waren. Die Stammeinlage betrug 27.500 DM für den Ehemann und 22.500 DM für die Klägerin. Als Geschäftsjahr war das Kalenderjahr bestimmt.
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