Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, den er von seiner Tante mit Vertrag vom 15. Juni 1988 im Wege vorweggenommener Erbfolge übernommen hatte. Auf diesem Hof hatte der Onkel des Klägers bis 1973 Ackerbau und bis zum April 1974 Viehzucht betrieben. Danach wurden die landwirtschaftlichen Flächen parzellenweise an 3 bis 5 Personen verpachtet und die Hofstelle zu eigenen und fremden Wohnzwecken genutzt bzw. an andere Landwirte und Gewerbetreibende vermietet. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurden bis einschließlich 1996 durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt.
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