I.
Die im Alter von 82 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind ihre ehelichen Kinder.
Die Erblasserin hat am 1.10.2000 eine eigenhändig ge- und unterschriebene letztwillige Verfügung unter der maschinenschriftlich gefertigten Überschrift "Testament" verfasst mit folgendem Wortlaut:
"Zum alleinigen Erben meines gesamten Vermögens
bestimme ich meinen Sohn (= Beteiligter zu 1)."
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