Die Parteien streiten darüber, ob das seit dem 09.09.1996 zur Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung der Beklagten zu 1) vom 26.07.2004 mit dem 30.06.2004 beendet worden ist oder darüber hinaus fortbesteht und ob die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, die Klägerin als angelernte Maschinenbedienerin/Schweißerin zu beschäftigen.
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