BFH - Urteil vom 01.03.2018
IV R 15/15
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2018, 267
BB 2018, 2030
BFH/NV 2018, 982
BFHE 261, 231
BStBl II 2018, 539
DStRE 2018, 1032
DStZ 2018, 600
FR 2018, 951
HFR 2018, 681
NZG 2018, 1034
ZIP 2018, 2373
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 02.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 277/12

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zurechnung von Einnahmen aufgrund des Erwerbs eines Anteils an einer Personengesellschaft

BFH, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen IV R 15/15

DRsp Nr. 2018/8806

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zurechnung von Einnahmen aufgrund des Erwerbs eines Anteils an einer Personengesellschaft

Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2017 IV R 42/13, BFHE 259, 258).

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Februar 2015 6 K 277/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.