MitbestG
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311

Mitbestimmungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

MitbestG ( Mitbestimmungsgesetz )

FNA : 801-8

Fassung vom 04.05.1976

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.1976

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis Erster Teil Geltungsbereich § 1 Erfaßte Unternehmen § 2 Anteilseigner § 3 Arbeitnehmer und Betrieb § 4 Kommanditgesellschaft § 5 Konzern Zweiter Teil Aufsichtsrat Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung § 6 Grundsatz § 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Zweiter Abschnitt Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder Erster Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner § 8 (Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner) Zweiter Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz § 9 (Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer) Dritter Unterabschnitt Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte § 10 Wahl der Delegierten § 11 Errechnung der Zahl der Delegierten § 12 Wahlvorschläge für Delegierte § 13 Amtszeit der Delegierten § 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten § 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat § 17 Ersatzmitglieder