FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2015
1 K 3485/13
Fundstellen:
BB 2016, 2606
BB 2016, 430
DB 2016, 12
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1234

Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens als wesentliche Betriebsgrundlage; Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH zu Buchwerten bei Mitübertragung des Miteigentumsanteils

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen 1 K 3485/13

DRsp Nr. 2016/2460

Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens als wesentliche Betriebsgrundlage; Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH zu Buchwerten bei Mitübertragung des Miteigentumsanteils

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob der Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens gehörte und zugleich eine wesentliche Betriebsgrundlage war, so dass die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH gemäß § 20 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) zu Buchwerten nur bei Mitübertragung dieses Miteigentumsanteils möglich war.

1. Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der am xx.xx. 1954 geborene Kläger betrieb seit den 1990er Jahren als Einzelunternehmer ein Maschinenbauunternehmen.

2. Die Eheleute erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 31. Januar 1996 ein Grundstück in X, ... straße x. Sie vermieteten dem Kläger mit Mietvertrag vom 31. März 1996 ab dem 1. April 1996 den gewerblichen Teil (Nutzfläche von zunächst 115 qm), auf dem dieser fortan sein Unternehmen betrieb. Den anderen Teil nutzen sie bis heute zu eigenen Wohnzwecken.