Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
Streitig ist, ob die Beigeladene zu 1. im Streitjahr (2007) Mitunternehmerin einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Beigeladene zu 2.) —im Folgenden: GbR— geführten Gemeinschaftspraxis war.
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